info@aec3.de | +49 89 42002281

BIM-News

Erste Vergütungsvorschläge für BIM-Management-Leistungen

Der in der Zeitschrift Baurecht 11/2024 erschienene Artikel von Prof. Dr. Klaus Eschenbruch (Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB) in Zusammenarbeit mit Alexander Dellen (Formitas AG) und Dr. Thomas Liebich (ACE3) enthält erstmals in Deutschland veröffentlichte Vorschläge zur Vergütung von BIM-Management-Leistungen.

Unser Betrag hierzu bezog sich insbesondere auf die Intensitätsstufen der mit dem BIM-Management einhergehenden Unterstützungsleistungen, die sich aus unserer langjährigen praktischen Erfahrungen in Bauprojekten herauskristallisiert haben. BIM-Basic (oder auch BIM-Light) als minimierter Ansatz eines auf wesentlichen Qualitätsüberprüfungen bestehenden BIM-Managements, BIM-Standard als üblicher Rahmen mit grundsätzlicher Unterstützung der Arbeit der Projektbeteiligten hinsichtlich BIM und BIM-Complete (oder BIM-Premium) mit einer umfassenden Betreuung und vertiefter Überprüfung von Qualitäten und Quantitäten.

Mehr erfahren: https://kapellmann.de/de/beitraege/erste-verguetungsvorschlaege-fuer-bim-management-leistungen

 

Standort München
Schwanthalerstraße 73
80336 München

+49 89 42002281
info@aec3.de

Standort Dresden
Archivstraße 21
01097 Dresden

+49 351 30931803
info@aec3.de

Newsletter abonnieren