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Forschung und Entwicklung

BIM im behördlichen Antrags- und Prüfverfahren (DIBt)

Bei unserem neuesten Forschungsprojekt unterstützen wir das DIBt bei der Definition von Datenstrukturen zum automatisierbaren Abgleich von BIM-Planungsmodellen. Wichtigste Parameter: die Angaben der Technischen Baubestimmungen und der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen, die heute Teil von BIM-basierten behördlichen Antrags- und Prüfverfahren sind.

BIM-Methode: Zentraler Baustein im behördlichen Antrags- und Prüfverfahren

Die BIM Methode in Prozesse wandeln und den perfekten Match kreieren – so lässt sich das vorerst 15 Monate dauernde Forschungsprojekt „Untersuchung von Datenstrukturen zum automatisierbaren Abgleich von BIM-Planungsmodellen mit den Angaben der Technischen Baubestimmungen und der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen“ kurz skizzieren. Ausgerufen durch das Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt) diskutieren und definieren die Experten von AEC3 bereits seit Juli dieses Jahrs was in einem BIM-Modell enthalten sein soll und mit welcher Struktur die Daten hinterlegt werden müssen, um technische Baubestimmungen und allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen erhalten zu können. Auf lange Sicht soll so ein weiterer standardisierter Baustein geschaffen werden, mit dem sich der sehr langwierige Prozess in Zukunft effizienter realisieren lässt.

Fordert der DIBt Daten für ein Genehmigungsverfahren, müssen diese zum einen im BIM-Modell gefunden werden und zum zweiten. Das Forschungsprojekt ermöglicht die Entwicklung einer Struktur, um alle Informationen aus den verfügbaren richtig ablegen und um sie später im BIM-Modell besser abbilden und überprüfen zu können.

BIM: das verbindende Element für alle Projektbeteiligten

Neben Auftragnehmern und Auftraggebern müssen heute auch Behörden und Zulassungsstellen über den aktuellen Stand der Technik informiert werden und dazu bestenfalls die BIM-Methode anwenden, um eigene Richtlinien, Vorschriften und Regelwerken integrieren zu können und die neuen Verfahren in eigene Prozesse zu überführen. Das Projekt der DIBt entstand unter Betrachtung der im Bau vorherrschenden klassischen Rahmenbedingungen und der Notwendigkeit Bauartgenehmigungen, Zulassungen, Gutachten und nicht zuletzt Empfehlungen für Technische Baubestimmungen erarbeiten zu können. Unter Anwendung der BIM-Methode wollen die Beteiligten eine qualitätssichere Planung, Ausführung und den Betrieb von Bauwerken durch die eingebundenen Behörden und Zulassungsstellen dauerhaft sichern und sogar standardisieren.

Die Informationstiefe definiert die Plausibilitätsprüfung

Langfristig sollen die Inhalte der Technischen Baubestimmungen und der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen digitalisiert, sowie Prüfprozesse von BIM-Planungsmodellen auf die Übereinstimmung mit den Vorgaben des DIBt harmonisiert werden. So sollen Datenstrukturen für ausgewählte Produktgruppen und Bereiche gemäß den Technischen Baubestimmungen und den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen für Angaben in BIM-Planungsmodellen entwickelt werden.

Wichtiger Schritt dabei: Die Definition der DIBt-spezifischen Informationsbedarfstiefe, um Richtigkeit und Plausibilität von Datenstrukturen überprüfen zu können. Hierbei ebenfalls im Fokus: Die Erstellung exemplarischer Regeln und Tests basierend auf beispielhaften Planungsmodellen durchführen zu können. So soll die Entwicklung eines Matching Konzeptes für den künftigen Abgleich von den digital abzubildenden Inhalten der Technischen Baubestimmungen und der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen mit den in BIM-Modellen enthaltenen Informationen vorangetrieben werden.

Das Ende dieses Forschungsabschnitts summiert Handlungsempfehlungen und markiert damit den Startpunkt für weitere Schritte im Digitalisierungsprozess von Baugenehmigungsverfahren.

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